2. Kopf und Gesicht

2.1

Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung

0

Einfache Schädelbrüche ohne Komplikationen im Heilverlauf

0

Kleinere Knochenlücken, Substanzverluste (auch größere gedeckte) am knöchernen Schädel

0-10

Schädelnarben am Hirnschädel mit erheblichem Verlust von Knochenmasse ohne Funktionsstörung des Gehirns (einschließlich entstellender Wirkung)

30

Hierzu gehören insbesondere alle traumatisch entstandenen erheblichen (nicht gedeckten) Substanzverluste am Hirnschädel, die auch das innere Knochenblatt betreffen.

Einfache Gesichtsentstellung

nur wenig störend

10

sonst

20-30

Hochgradige Entstellung des Gesichts

50

2.2

Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich

leicht

0-10

ausgeprägt, den oralen Bereich einschließend

20-30

Gesichtsneuralgien (z. B. Trigeminusneuralgie)

leicht (seltene, leichte Schmerzen)

0-10

mittelgradig (häufigere, leichte bis mittelgradige Schmerzen,

schon durch geringe Reize auslösbar)

20-40

schwer

(häufige, mehrmals im Monat auftretende starke Schmerzen bzw. Schmerzattacken)

50-60

besonders schwer

(starker Dauerschmerz oder Schmerzattacken mehrmals wöchentlich)

70-80

2.3

Echte Migräne

je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen.

leichte Verlaufsform

(Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)

0-10

mittelgradige Verlaufsform

(häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage

anhaltend)

20-40

schwere Verlaufsform

(lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen,

Anfallspausen von nur wenigen Tagen)

50-60

2.4

Periphere Fazialisparese

einseitig

kosmetisch nur wenig störende Restparese

0-10

ausgeprägtere Restparese oder Kontrakturen

20-30

komplette Lähmung oder ausgeprägte Kontraktur

40

beidseitig komplette Lähmung

50



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung